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Abdruckdesinfektion 5l, Instrumentendesinfektion* Abdruckdesinfektion 5l, Instrumentendesinfektion*

Hochkonzentrat (5x1l) in praktischen Dosierflaschen

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Menge:



Beschreibung

in praktischen Dosierflaschen um die Anwendung zu erleichtern und mit dem Produkt nicht direkt in Kontakt zu kommen (kein direkter Hautkontakt)
zur Desinfektion im Tauchbad
Anwendungslösung nach VAH / RKI
3% - 15 Minuten Einwirkzeit (bei hoher Belastung),
bei TBC 3% - 60 Minuten.

(nur im Lieferumfang ätzend, wenn verdünnt nicht mehr)

Pro Liter Desinfektionslösung reichen 30ml Hochkonzentrat. Eine Flasche ergibt 33,33 Liter Desinfektionslösung. Nur mit Wasser verdünnen, Abdrücke müssen vollständig benetzt sein. Nach der Desinfektion gründlich mit Wasser abspülen.
Getestet gegen Bakterien und Pilze nach VAH. Gegen behüllte Viren (HIV, HCV, HBV; BVDV, Vaccinia) nach RKI/DVV, auf Formstabilität für Silikone, Polyether und Alginate sowie auf Gipskompatibilität. Aldehyd und Phenolfrei.
Bitte beachten Sie auch das Sicherheitsdatenblatt.
100gr Produkt enthalten folgenden Wirkstoff:
3,3gr Bis(3-Aminopropyl)-dodecylamin. Verpackung nur vollständig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Füllgutreste unter EAK 070699 entsorgen.
Sicherheitshinweise:
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, Verursacht Verätzungen, Sensibilisierung durch Einatmen möglich. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aubewahren, Aerosol nicht einatmen, bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen, bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen, bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich Etikett vorzeigen). Nicht in Grundwasser oder Gewässer gelangen lassen.

 


Was muss ich bei der Auswahl von Desinfektionsmitteln / Verfahren grundsätzlich beachten?

Nach der BGI 775 (Zahntechnische Laboratorien, Schutz vor Infektionsgefahren) ist vom Laborinhaber sicherzustellen, dass nur geeignete Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren verwendet werden. Dabei ist in erster Linie auf den „Stand der Technik“ zu achten. Da sich dieser verändert, ändern sich auch die Prüfkriterien anerkannter Fachgesellschaften und Behörden.

 

Nachweise über die Wirksamkeit sind deshalb nach anerkannten, aktuellen Richtlinien zu erstellen. Das Gutachten ist von einem anerkannten Hygieniker / Mikrobiologen nach den Vorgaben einer Fachgesellschaft zu erstellen. Reine Herstellerangaben zur Wirksamkeit reichen nach der BGI 775 / 6.5 nicht.

 

Warum sollte Sprühdesinfektion für Abdrücke nicht eingesetzt werden?

Obwohl dies eine gängige Methode zur Desinfektion im Labor ist, hat sie viele Nachteile:

  • Bei bereits vorhandener Nässe (Blut, Sputum) verdünnt das Produkt stark.

  • Eine vollständige Benetzung ist nur durch längerfristiges Bespühen möglich. Dies wird durch einen einfachen Test nachvollziehbar: Sprühen Sie auf einen Spiegel und Sie werden feststellen, dass zwischen den Tropfen Zwischenräume sind, auf denen das Desinfektionsmittel nicht wirken kann.

  • Durch das Versprühen werden die Atemwege und die Haut, zumindest der Person die sprüht, mit Aerosolen und Dämpfen belastet.

     

  • Da Sprühdesinfektion nach BGR 206, Punkt 4.6.2.4.1 vermeidbar ist, ist darauf zu verzichten. Auch in der BGR 775, Punkt 5.3.1 wird das Handsprühverfahren für Abdrücke als ungeeignet bezeichnet.

     

Warum sollten Abdrücke im Tauchbad desinfiziert werden?

Tauchbad-Desinfektion ist für die Desinfektion von Abformmaterialien unter Berücksichtigung eines rationellen Arbeitsablaufs, der Kosten und des Arbeitsschutzes die geeignete Methode.

In der Mitteilung 2/2006 weisst die VAH umissverständlich darauf hin, dass Desinfektionsmittel, die für die Desinfektion von Abformmaterialien verwendet werden und somit nicht als Wischdesinfektion oder Sprühdesinfektion Verwendung finden, nach den Testmethoden der Instrumentendesinfektion getestet werden müssen.

 

Warum soll ich eine Flächendesinfektion nicht im Tauchbad verwenden?

In der Mitteilung 02/2006 der Desinfektionsmittel-Kommision der VAH wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Desinfektionsmittel für Abformaterialien im Tauchbadverfahren als Instrumentendesinfektion geprüft werden müssen.

 

Das macht durchaus Sinn, denn Instrumentendesinfektionsmittel werden im Tauchbad- verfahren geprüft. Flächendesinfektion werden im Scheuer/Wischverfahren geprüft. Auf ein Gutachten kann man sich nur berufen, wenn das Verfahren und die Anwendung den Prüfkriterien entsprechend angewandt wird.


Gibt es eine Alternative zur Tauchbaddesinfektion von Abdrücken?

Sofern ein Gutachten über die Wirksamkeit des Verfahrens/Gerätes vorliegt, stellen Desinfektionsgeräte die einzige wirkliche Alternative zur Tauchbad-Desinfektion dar. Beachten Sie aber, dass Sie Geräte regelmäßig warten zu lassen und ausschließlich das vom Hersteller angegebene Desinfektionsprodukt anzuwenden.

 

Welche Anforderungen stellt die denta-d an die Produktion von Desinfektionsmitteln?

Die denta-d stellt selbst keine Desinfektionsmittel her. Bei der Auswahl des neuen Lieferanten haben wir grossen Wert darauf gelegt, daß bei Herstellung und Abfüllung neben ISO 9001 auch die strengeren Vorgaben des Medizinprodukte-Gesetzes umgesetzt werden.

 

Was bedeutet VAH / DGHM?

Die VAH veröffentlicht Prüfkriterien für Desinfektionsmittel/verfahren für die prophylaktische Desinfektion im Gesundheitswesen. Die DGHM hat diese Liste bis 2004 erstellt. Ist ein Desinfektionsmittel nach den Vorgaben der VAH geprüft und wird es gemäß den Prüfungsbedingungen angewandt, kann der Laborinhaber davon ausgehen, dass das Desinfektionsverfahren dem Stand der Technik entspricht.

 

Was bedeutet DVG?

Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) benennt Mittel, die bei der Verarbeitung von Lebens- und Futtermitteln oder bei der Tierhaltung zum Einsatz kommen.

 

Was bedeutet DVV/RKI?

Die Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und das Robert-Koch-Institut (Behörde) haben eine gemeinsame Leitlinie zur Prüfung von chemischen Desinfektionsmitteln auf Wirksamkeit gegen Viren in der Humanmedizin erarbeitet.

 

Das RKI gibt eine Liste mit Desinfektionsmitteln heraus, die im Seuchenfall, bzw. auf spezielle Anordnung des Gesundheitsamtes verwendet werden müssen. Da dieser glücklicherweise selten eintritt, haben nur wenige Hersteller Ihr Produkt dort eintragen lassen.

 

Was sind Vaccinia und BVDV Viren?

Beides sind Testviren. Bei erfolgreicher Testung wird im Analogieschluss das Produkt als „begrenzt viruzid“ bezeichnet. Das heisst, es ist wirksam gegen alle behüllten Viren wie HIV, HBV, HCV, etc.

 

Wie oft muss das Desinfektionsbad gewechselt werden?

Orientierung bietet das RKI in Ihrer „Empfehlung“: „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“. Zitat: „Die Reinigungslösung wird durch organisches Material und chemische Rückstände verunreinigt und ist zur Vermeidung mikrobieller Vermehrung, von nachhaltigen Kreuzkontaminationen und einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung mindestens arbeitstäglich frisch anzusetzen, bei sichtbaren Verschmutzungen sofort zu wechseln.“

 

Wie erkenne ich ob Desinfektionsmittel überhaupt in Verkehr gebracht werden dürfen?

Unglaublich aber wahr. Es sind uns „Hersteller“ bekannt die Ihre Desinfektionsmittel in Deutschland gar in Verkehr bringen dürften.

 

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sagt dazu folgendes:

Die Produkte, die keine von der Zulassungsstelle vergebene Registrierungsnummer erhalten, sind möglicherweise illegal auf dem Markt. Im Einzelfall bleibt jedenfalls eine genaue Prüfung durch die Überwachungsbehörde bestehen.“

 

Die Zulassungsnummern sind üblicherweise mit „Baua“, o.ä gekennzeichnet. Sie beginnen mit N und enden mit einer Zahlenkombination. Früher übliche Angaben wie Registriernummern vom UBA (Umweltbundesamt) ersetzen die Registriernummer nicht.

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